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Dokument-ID: 947548
7 Zulassung bzw Autorisierung (Titel VII)
Dem Zulassungsverfahren unterliegen bestimmte besonders gefährliche Chemikalien. Das sind beispielsweise krebserzeugende oder besonders umweltschädigende Stoffe. Die Durchführung der Zulassung erfolgt weitgehend durch die ECHA und die Europäische Kommission.