© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1025930

Hermann Götsch - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.9 Zu § 9 ChemG 1996

Der § 9 ChemG 1996 stellt ausdrücklich fest, dass der Bundesminister für Umweltangelegenheiten auch die in Österreich „Zuständige Behörde“ für die Vollziehung und Überwachung der so genannten EU-OzonV (der EU-Verordnung Nr 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ABl Nr L 286 vom 31.10.2009, S 1) ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop