3.1 Einleitung
Die CLP-Verordnung, Verordnung (EU) Nr 1272/2008, ist die Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU. Sie ersetzt die davor geltenden Stoff- und Zubereitungsrichtlinien, die in Österreich mit der Chemikalienverordnung 1999 umgesetzt waren. Die CLP-Verordnung gilt in den 27 EU-Mitgliedsstaaten direkt und bedarf keiner nationalen Umsetzung. Sie gilt ebenso in den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein. Auch die Schweiz hat die Vorschriften der CLP-Verordnung übernommen. Die verantwortlichen Personen für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen müssen Chemikalien gemäß dem CLP-System einstufen, kennzeichnen und verpacken, damit eine rechtmäßige Vermarktung stattfinden kann.