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Dokument-ID: 283398
10.2 Verhältnis des geltenden Chemikalienrechtes zum aktuellen Pflanzenschutzmittelrecht
Pflanzenschutzmittel unterliegen der Gefahreneinstufung. Das ergibt sich aus der CLP-Verordnung bzw dem speziellen Recht der Pflanzenschutzmittel, das noch weiterführende Kennzeichnungsanforderungen enthält. Die Verpflichtung zur Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern für Pflanzenschutzmittel ist in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung festgelegt.