Neu
Dokument-ID: 628147
2.1.3 Abberufungsklage
Ist ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der GmbH und verfügt er über die absolute Stimmenmehrheit in der Generalversammlung, kann er gegen seinen Willen nicht abberufen werden, weil er bei der diesbezüglichen Beschlussfassung in der Ausübung seines Stimmrechtes nicht beschränkt ist (§ 39 Abs 5 GmbHG).