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Dokument-ID: 757597
4.3.3 Regelungsinhalt des Kollektivvertrages
Durch Kollektivverträge können geregelt werden:
- Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kollektivvertragsparteien
- Die gegenseitigen aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
- Die Änderung dieser kollektivvertraglichen Rechtsansprüche der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer
- Maßnahmen iSd § 97 Abs 1 Z 4 ArbVG
- Art und Umfang der Mitwirkungsbefugnisse der Arbeitnehmerschaft bei Durchführung von Maßnahmen gemäß Z 4 und von Maßnahmen iSd § 97 Abs 1 Z 9 ArbVG
- Gemeinsame Einrichtungen der Kollektivvertragsparteien
- Sonstige Angelegenheiten, deren Regelung durch Gesetz dem Kollektivvertrag übertragen wird