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Neu Dokument-ID: 757597

Andrea Futterknecht - Bettina Slamanig | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.3 Regelungsinhalt des Kollektivvertrages

Durch Kollektivverträge können geregelt werden:

  • Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kollektivvertragsparteien
  • Die gegenseitigen aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
  • Die Änderung dieser kollektivvertraglichen Rechtsansprüche der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer
  • Maßnahmen iSd § 97 Abs 1 Z 4 ArbVG
  • Art und Umfang der Mitwirkungsbefugnisse der Arbeitnehmerschaft bei Durchführung von Maßnahmen gemäß Z 4 und von Maßnahmen iSd § 97 Abs 1 Z 9 ArbVG
  • Gemeinsame Einrichtungen der Kollektivvertragsparteien
  • Sonstige Angelegenheiten, deren Regelung durch Gesetz dem Kollektivvertrag übertragen wird

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