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Dokument-ID: 813472
13.5 Gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses
Ausgleichsanspruch
Ist das Umtauschverhältnis oder sind die allfälligen baren Zuzahlungen nicht angemessen festgelegt, so hat jeder Gesellschafter einer der beteiligten Gesellschaften einen Anspruch gegen die übernehmende Gesellschaft auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen.