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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.1.4 Kapitalerhöhung/Verschmelzung zur Neugründung

Wird bei der übernehmenden Aktiengesellschaft aufgrund der Verschmelzung das Grundkapital erhöht oder eine Verschmelzung durch Neugründung vorgenommen, so ist eine Prüfung gem § 223 Abs 2 jedenfalls dann vorzunehmen, wenn für die übertragende Gesellschaft nach den Vorschriften des UGB eine Abschlussprüfung nicht vorgeschrieben war.

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