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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.6 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Prüfungsbericht

Besteht bei der übertragenden Gesellschaft ein Aufsichtsrat, so hat dieser die beabsichtigte grenzüberschreitende Spaltung auf der Grundlage des Spaltungsberichts und des Prüfungsberichts des Spaltungsprüfers zu prüfen und darüber einen schriftlichen Bericht zu erstatten.

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