8.8.2 Betriebsvereinbarung Hinweisgebersystem (ohne Anonymität)
1. Vorbemerkung
1.1 | Die Geschäftsführung und der Betriebsrat der ABC GmbH sind übereingekommen, sich unternehmensintern einer offenen Kommunikation zu verpflichten und hohe ethische Standards einzuhalten. Die Begehung von Straftaten im Unternehmen oder aus dem Unternehmen heraus wird nicht toleriert. |
1.2 | Diese Betriebsvereinbarung stellt ein Regelwerk in Zusammenhang mit der internen Kommunikation über entsprechende Risiken dar. Hinweisen wird ausnahmslos zeitnah nachgegangen. Der betriebsinterne Hinweisgeber wird ebenfalls zeitnah über den Stand der Bearbeitung zeitnah informiert. |
1.3 | Hinweisgeber werden im Unternehmen in keinem Fall wegen gutgläubig erstatteter Hinweise benachteiligt. Vielmehr haben Mitarbeiter, die Hinweisgeber benachteiligen, disziplinäre Konsequenzen zu gewärtigen. |