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Dokument-ID: 1173960
6.6 Verschmelzungsprüfung
Unabhängiger Sachverständiger als Verschmelzungsprüfer
Für die sich verschmelzende inländische Gesellschaft hat ein unabhängiger Sachverständiger (Verschmelzungsprüfer) den gemeinsamen Plan für die grenzüberschreitende Verschmelzung zu prüfen und einen Bericht für die Gesellschafter zu erstellen (Verschmelzungsprüfung).