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Dokument-ID: 1188873
1.5.1 Rechtsgeschäftliche Haftung
Zu einer rechtsgeschäftlichen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt es insbesondere durch Bürgschaften häufig. Die Bürgschaft eines vermögenslosen Mitgesellschafters kann uU sittenwidrig sein.