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Dokument-ID: 1267662
9.2.6 Geschäftsführung und Vertretung
- Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer gerichtlich wie außergerichtlich vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch diesen Geschäftsführer selbstständig vertreten. Sind zwei oder mehr Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Generalversammlung kann jedoch einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
- Die Bestellung von Prokuristen ist zulässig und erfolgt durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam, und wenn es nur einen Geschäftsführer gibt, durch diesen.
- Die Geschäftsführer besorgen die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführer haben bei Ausübung ihrer Funktion die Gesetze und diesen Vertrag, eine allfällige Geschäftsordnung und die Weisungen der Generalversammlung zu beachten.