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Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.4 Bestellung des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer muss vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt.

Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt.

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