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Dokument-ID: 1188866
1.4 Gesellschafterpflichten
Gesellschafterpflichten – Überblick
- Leistung der übernommenen Einlage (§ 63 Abs 1 GmbHG)
- Einhaltung des Verbots der Einlagenrückgewähr und verdeckten Gewinnausschüttung
- Treuepflicht
- Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Fehlen einer organschaftlichen Vertretung für Gesellschafter mit Beteiligung von mehr als 50 %
- Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses im Insolvenzverfahren bei Beteiligung im Ausmaß von mehr als 50 %