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Dokument-ID: 628170
2.3 Beendigung des Anstellungsvertrages
Von der Beendigung der organschaftlichen Funktion des Geschäftsführers durch Abberufung oder Rücktritt ist die Auflösung eines allenfalls bestehenden Anstellungsvertrages zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer streng zu trennen.