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Dokument-ID: 1267685
7.3.5 Konsequenzen nicht ordnungsgemäß eingehaltener Geldwäschebestimmungen
Wenn die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen im Rahmen einer Prüfung feststellt, dass Geldwäschebestimmungen nicht ordnungsgemäß eingehalten wurden, erfolgt ein gestuftes Vorgehen – abhängig von Schwere und Umfang der Mängel.