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Dokument-ID: 1267683
7.3.3 Laufende Überprüfung
Die laufende Überprüfung (Monitoring) ist ein zentraler Bestandteil der Geldwäsche-Compliance in Steuerberatungskanzleien und ergibt sich aus den Sorgfaltspflichten nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz. Sie erfolgt risikobasiert und fortlaufend während der gesamten Geschäftsbeziehung.