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Dokument-ID: 701677
1.1 Begriff und Rechtsgrundlagen
Die Einbringung ist eine Form der Übertragung von Vermögenswerten auf eine bestehende oder neu gegründete Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft, die regelmäßig gegen Gewährung von Anteilen der übernehmenden Körperschaft an den Einbringenden erfolgt.