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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.11.4 Welche Hinweise werden inhaltlich geschützt?

Das HSchG gilt für die Hinweisgebung zur Verletzung von Vorschriften in einem der folgenden Bereiche:

  1. Öffentliches Auftragswesen
  2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  3. Produktsicherheit und -konformität
  4. Verkehrssicherheit
  5. Umweltschutz
  6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  8. Öffentliche Gesundheit
  9. Verbraucherschutz
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl Nr 60/1974

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