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Dokument-ID: 1064289
7.7 Haftung für Abgaben
Grundlagen der Geschäftsführerhaftung
Die Haftung des Geschäftsführers nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung, die streng subsidiär ist. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer erst dann zur Haftung herangezogen werden kann, wenn die Abgabenforderung beim Hauptschuldner (zB der GmbH) uneinbringlich ist.