4.2.2 Besteuerung eines Kapitalanteils, der im Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehalten wird
Die Besteuerung erfolgt wie bei einer Privatperson, jedoch mit einigen Unterschieden.
Veräußerungsgewinne nach dem 1. April 2012
Befinden sich die Anteile der abgewickelten Gesellschaft im Betriebsvermögen einer natürlichen Person, erhöhen sich durch einen Liquidationsgewinn deren betriebliche Einkünfte um die Differenz zwischen den Forderungen auf das Abwicklungsguthaben (beim Bilanzierer) bzw dem vereinnahmten Abwicklungsguthaben (beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner) und dem Buchwert des Anteils bzw allfälliger Betriebsausgaben