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Dokument-ID: 681664
10.1.1 Betroffene Gesellschaften
Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sind gemäß § 268 UGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
Folgende Unternehmen sind verpflichtet, eine Abschlussprüfung durchzuführen: