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Andrea Futterknecht - Bettina Slamanig | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.9.4 Zustellung und Vollstreckung behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz

Zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Entscheidungen und zur Unterstützung der wechselseitigen Amtshilfe und Zusammenarbeit mit Behörden anderer EU- bzw EWR-Staaten wurde die Verwendung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) vorgesehen. §§ 36 ff LSD-BG normieren die allgemeinen nationalen behördlichen Voraussetzungen zur besseren verwaltungsbehördlichen mitgliedstaatlichen Zusammenarbeit. § 41 LSD-BG bestimmt eine besondere Zustellungsregelung für ausländische Arbeitgeber im Inland. §§ 42 ff LSD-BG regeln die Voraussetzungen, unter welchen die Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR erfolgen. §§ 51 ff LSD-BG bestimmen die Voraussetzungen für die Zustellung und Vollstreckung ausländischer Ersuchen im Inland (Schitter, ecolex 2016, 659).

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