4.2 Hinaus-Umwandlung – Unterlagen
Folgende Unterlagen sind zu erstellen und Fristen zu beachten:
Dokument | Verzichtbarkeit/Frist |
Umwandlungsplan | nein |
Schlussbilanz auf den Umwandlungsstichtag | nein Aufstellung auf einen höchstens neun Monate vor der Anmeldung der beabsichtigten Umwandlung liegenden Stichtag |
Umwandlungsbericht (Geschäftsführung) | Wenn weder Abschnitt für Gesellschafter noch für Arbeitnehmer erforderlich, dh wenn sowohl
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Zwischenbilanz | Erforderlich, falls sich der letzte Jahresabschluss auf ein Geschäftsjahr bezieht, das mehr als sechs Monate vor der Aufstellung des Umwandlungsplans abgelaufen ist; zu erstellen ist eine Bilanz auf einen Stichtag, der nicht vor dem ersten Tag des dritten Monats liegt, welcher dem Monat der Aufstellung vorausgeht |
Umwandlungsprüfungsbericht (unabhängiger Sachverständiger) | Wenn
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Prüfungsbericht Aufsichtsrat (so vorhanden) | Wenn
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Einberufung Generalversammlung | Die Gesellschafterversammlung, in welcher der Umwandlungsbeschluss gefasst werden soll, ist spätestens sechs Wochen vor dem Tag dieser Versammlung einzuberufen. |
Unterlageneinreichung bei Gericht | Die Geschäftsführung hat spätestens einen Monat vor dem Tag der Generalversammlung, in welcher der Umwandlungsbeschluss gefasst werden soll, bei dem Gericht, in dessen Sprengel die Gesellschaft ihren Sitz hat, folgende Unterlagen einzureichen:
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Unterlagenbereitstellung an Gesellschafter | Die in § 14 Z 1 bis 4 EU-UmgrG genannten Unterlagen sind den Gesellschaftern spätestens sechs Wochen, die in Z 5 und 6 leg cit genannten Unterlagen spätestens einen Monat vor dem Tag der Generalversammlung bereitzustellen. Die Bereitstellung kann unterbleiben, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich oder in der Generalversammlung darauf verzichten. |
Unterlagenbereitstellung an Arbeitnehmer(vertretung) | Dem zuständigen Organ der Arbeitnehmervertretung, in Ermangelung eines solchen den Arbeitnehmern selbst, sind die in § 14 Abs 2 Z 1 bis 4 EU-UmgrG genannten Unterlagen spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Gesellschafterversammlung, in welcher der Umwandlungsbeschluss gefasst werden soll, zu übersenden oder in elektronischer Form zugänglich zu machen. |