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Neu Dokument-ID: 1173831

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Hinaus-Umwandlung – Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zu erstellen und Fristen zu beachten:

Dokument

Verzichtbarkeit/Frist

Umwandlungsplan

nein

Schlussbilanz auf den Umwandlungsstichtag

nein

Aufstellung auf einen höchstens neun Monate vor der Anmeldung der beabsichtigten Umwandlung liegenden Stichtag

Umwandlungsbericht (Geschäftsführung)

Wenn weder Abschnitt für Gesellschafter noch für Arbeitnehmer erforderlich, dh wenn sowohl

  • alle Gesellschafter der Gesellschaft schriftlich oder in der Niederschrift zur Gesellschafterversammlung darauf verzichtet haben oder
  • es sich um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter handelt UND
  • die Gesellschaft und ihre etwaigen Tochtergesellschaften keine anderen Arbeitnehmer als die Mitglieder der Geschäftsführung haben.

Zwischenbilanz

Erforderlich, falls sich der letzte Jahresabschluss auf ein Geschäftsjahr bezieht, das mehr als sechs Monate vor der Aufstellung des Umwandlungsplans abgelaufen ist; zu erstellen ist eine Bilanz auf einen Stichtag, der nicht vor dem ersten Tag des dritten Monats liegt, welcher dem Monat der Aufstellung vorausgeht

Umwandlungsprüfungsbericht (unabhängiger Sachverständiger)

Wenn

  • alle Gesellschafter der Gesellschaft schriftlich oder in der Niederschrift zur Gesellschafterversammlung darauf verzichtet haben oder
  • es sich um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter handelt.

Prüfungsbericht Aufsichtsrat (so vorhanden)

Wenn

  • alle Gesellschafter der Gesellschaft schriftlich oder in der Niederschrift zur Gesellschafterversammlung darauf verzichtet haben oder
  • es sich um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter handelt.

Einberufung Generalversammlung

Die Gesellschafterversammlung, in welcher der Umwandlungsbeschluss gefasst werden soll, ist spätestens sechs Wochen vor dem Tag dieser Versammlung einzuberufen.

Unterlageneinreichung bei Gericht

Die Geschäftsführung hat spätestens einen Monat vor dem Tag der Generalversammlung, in welcher der Umwandlungsbeschluss gefasst werden soll, bei dem Gericht, in dessen Sprengel die Gesellschaft ihren Sitz hat, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Den Umwandlungsplan nach § 10 EU UmgrG;
  • Eine Mitteilung an die Gesellschafter, die Gläubiger und das zuständige Organ der Arbeitnehmervertretung, in Ermangelung eines solchen an die Arbeitnehmer selbst, dass sie der Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zum Umwandlungsplan übermitteln können

Unterlagenbereitstellung an Gesellschafter

Die in § 14 Z 1 bis 4 EU-UmgrG genannten Unterlagen sind den Gesellschaftern spätestens sechs Wochen, die in Z 5 und 6 leg cit genannten Unterlagen spätestens einen Monat vor dem Tag der Generalversammlung bereitzustellen. Die Bereitstellung kann unterbleiben, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich oder in der Generalversammlung darauf verzichten.

Unterlagenbereitstellung an Arbeitnehmer(vertretung)

Dem zuständigen Organ der Arbeitnehmervertretung, in Ermangelung eines solchen den Arbeitnehmern selbst, sind die in § 14 Abs 2 Z 1 bis 4 EU-UmgrG genannten Unterlagen spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Gesellschafterversammlung, in welcher der Umwandlungsbeschluss gefasst werden soll, zu übersenden oder in elektronischer Form zugänglich zu machen.

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