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Neu Dokument-ID: 792022

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Aufzulegende Unterlagen

In der Generalversammlung sind aufzulegen:

  1. Der Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf (§ 220 Abs 1 und 2 AktG)
  2. Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie gegebenenfalls die Corporate Governance-Berichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre, weiters die Schlussbilanz (§ 220 Abs 3 AktG), wenn der Verschmelzungsstichtag vom Stichtag des letzten Jahresabschlusses abweicht und die Schlussbilanz bereits in geprüfter Form vorliegt
  3. Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie gegebenenfalls die Corporate Governance-Berichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre, weiters die Schlussbilanz (§ 220 Abs 3 AktG), wenn der Verschmelzungsstichtag vom Stichtag des letzten Jahresabschlusses abweicht und die Schlussbilanz bereits in geprüfter Form vorliegt
  4. Die Verschmelzungsberichte (§ 220a AktG)
  5. Die Prüfungsberichte (§ 220b AktG)
  6. Die Berichte der Aufsichtsräte (§ 220c AktG)

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