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Dokument-ID: 1052111
3.7.2 Haftung gem § 38 UGB
Allgemeines zur Haftung nach § 38 UGB
Wer ein unter Lebenden erworbenes Unternehmen fortführt, übernimmt die zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten.