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Dokument-ID: 757770
3.1 Begriff
Bei einem Asset Deal werden sämtliche Wirtschaftsgüter (engl Assets), wie Grundstücke, Gebäude oder Maschinen etc, im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge übertragen. Jedes Wirtschaftsgut und jede Verbindlichkeit muss mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners einzeln an den Käufer transferiert werden. Es besteht also die Wahlmöglichkeit, welche Assets veräußert bzw erworben werden sollen.