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Dokument-ID: 1110285
2.5.2 Einlagenrückzahlung
Einlagen in eine GmbH stehen in einem thematischen Zusammenhang mit der offenen oder verdeckten Ausschüttung.
Eine Einlagenrückzahlung stellt den umgekehrten Vorgang zu einer Einlage dar und wird daher auch spiegelbildlich behandelt: