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Dokument-ID: 1135653
5.2.1 Sozialversicherung
Unter beitragspflichtigem Entgelt sind die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus vom Dienstgeber aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält.