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Dokument-ID: 1150040
1.1 Umwandlung von GmbH in FlexKapG
Eine Flexible Kapitalgesellschaft kann durch Beschluss der Generalversammlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt werden (siehe § 25 FlexKapGG). In sinngemäßer Anwendung der § 25 Abs 1 bis 4 FlexKapGG kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aber auch in eine Flexible Kapitalgesellschaft umgewandelt werden.