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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.5 Aufsicht, Disziplinarrecht und Sanktionen

Die Rechtsanwaltskammern überwachen die Einhaltung der Präventionspflichten risikobasiert; Rechtsanwält:innen haben hierbei umfassend mitzuwirken und insbesondere Risikoanalysen und Nachweise vorzulegen. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: aufsichts‑ und verwaltungsrechtliche Geldbußen bis zu EUR 150.000,– und – bei schweren, wiederholten oder systematischen Verstößen – bis zu EUR 5 Mio oder zehn Prozent des Jahresumsatzes, abhängig vom anwendbaren Sanktionsregime.

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