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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8.2 Geschäftsführerbestellungsregelungen

Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag muss keine Bestellung einer bestimmten Person zum Geschäftsführer vorsehen, er kann es aber. Praktisch erfolgt die Aufnahme einer solchen Klausel, wenn die Geschäftsführerstellung einer bestimmten Person geschützt werden soll, wobei der höchstmögliche Schutz durch die ergänzende Kombination einer Einschränkung der Zulässigkeit des Widerrufs der Bestellung auf wichtige Gründe und der Statuierung eines Sonderrechts auf Geschäftsführung (siehe dazu später) eintritt. In diesen Fällen entscheidet das Gericht, ob ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere

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