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Dokument-ID: 1052080
2.4.2 Offene Ausschüttungen
Eine offene Ausschüttung ist die körperschaftsteuerlich unbeachtliche Verteilung des Einkommens aufgrund von Gewinnverteilungsbeschlüssen oder gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln auf die Anteilsinhaber. Die offene Ausschüttung ist für die ausschüttende Körperschaft der typische Einkommensverwendungstatbestand. Sie ist immer steuerneutral und darf daher den Gewinn der ausschüttenden Körperschaft nicht schmälern.