4.12.1 Überblick
Das Telearbeitsgesetz soll eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer in Telearbeit bringen. Seit 01.04.2021 war das Homeoffice-Maßnahmenpaket 2021 in Geltung. Eine Bewertung dieses Pakets hat ergeben, dass mitunter Bedarf an der Ausweitung von Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung besteht. Ergänzende Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungs- und Steuerrechts werden nun die Möglichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verbessern, in vermehrtem Umfang die Arbeitsleistungen in Form von Telearbeit an nicht zum Unternehmen gehörigen Örtlichkeiten erbringen zu können.