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Dokument-ID: 757750
2.7 Kein gutgläubiger Erwerb
Ein gutgläubiger Erwerb eines Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten ist nicht möglich; ebensowenig kann ein gutgläubiger Erwerb eines belasteten Geschäftsanteils ohne die Belastung erfolgen (RdW 1996, 360).