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Dokument-ID: 627837
2.1 Gründer
Als Gründer kommen alle in- und ausländischen natürlichen und juristischen Personen in Betracht (auch OG und KG).
Ist die gegründete Gesellschaft allerdings auf die Umgehung von gesetzlichen Bestimmungen ausgerichtet und dient beispielsweise der Ausländerbeschäftigung durch Scheinselbstständigkeit, wird das Eintragungsgesuch abgewiesen.