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Dokument-ID: 757600
4.4.1 Begriff
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat oder Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen wurde, deren Regelung durch Gesetz oder KV der BV vorbehalten ist.