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Dokument-ID: 792034
8.5 Erhöhung des Stammkapitals zur Durchführung der Verschmelzung
Sonderbestimmungen
Eine Kapitalerhöhung, die im Verschmelzungsvorgang der Schaffung neuer Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft zur Gewährung an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft dient, ist auf Grundlage der in § 101 GmbHG festgehaltenen Sonderbestimmungen durchzuführen.