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Dokument-ID: 776021
3.8 Dem Firmenbuchgericht vorzulegende Urkunden
- Gesellschaftsvertrag bzw Satzung beglaubigt und durch Gerichtsdolmetscher übersetzt (bei Personen- oder Kapitalgesellschaften)
- Liste der Gesellschafter (Name, Beruf, Wohnsitz, Stammeinlage)
- Nachweis über den rechtlichen Bestand des Unternehmens im Heimatstaat (Firmenbuchauszug, Handelsregisterauszug oder vergleichbares Zeugnis der zuständigen ausländischen Behörde in beglaubigter Übersetzung)
- Nachweis der regelmäßigen Geschäftstätigkeit im Heimatstaat (bei Nicht-EU-Unternehmen)
- Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung (oder entsprechende Erklärung in der Anmeldung)
- Bescheinigung über die tatsächlich durchgeführte Errichtung der Zweigniederlassung (zB durch Mietvertrag oder Stellungnahme der für das jeweilige Bundesland zuständigen Wirtschaftskammer)
- Beglaubigte Musterzeichnung des Inlandsgeschäftsführers