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Dokument-ID: 991578
1.6 WiEReG
Rechtsgrundlagen
Im Langtext lautet der Name dieses Gesetzes „Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften“, wurde in BGBl I 136/2017 veröffentlicht und ist in seinen wesentlichen Bestimmungen am 15.01.2018 in Kraft getreten. Mit dem BGBl I 151/2024 wurde ab 1. Oktober 2025 der Kreis der meldepflichtigen Personen erweitert.