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Dokument-ID: 792048
12.2 Beilagen zu Firmenbucheingabe der übernehmenden Gesellschaft
Der Anmeldung der übernehmenden Gesellschaft sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
- Der Verschmelzungsvertrag
- Die Generalversammlungsprotokolle (der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft) über die Verschmelzungsbeschlüsse
- Wenn die Verschmelzung einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde (etwa nach BWG, VAG, WAG,PKG oder nach einzelnen landesrechtlichen Grundverkehrsgesetzen)
- Die Verschmelzungsberichte (§ 220a AktG)
- Die Prüfungsberichte (§ 220b AktG)
- Die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft (§ 220 Abs 3 AktG)
- Den Nachweis der Veröffentlichung gem § 221a Abs 1 oder 1a AktG, es sei denn, dass bei den Generalversammlungen alle Gesellschafter erschienen oder vertreten waren und der Beschlussfassung nicht widersprochen haben
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern oder Selbstberechnungserklärung gem § 10a KVG sowie
- Negativerklärung (keine Anfechtungen des Verschmelzungsbeschlusses)