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Dokument-ID: 1173832
4.3 Hinaus-Umwandlung – Umwandlungsplan
Im Rahmen einer Hinaus-Umwandlung ist ein Umwandlungsplan zu erstellen, der folgende Mindestangaben zu enthalten hat:
- Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft in Österreich
- Rechtsform, Firma und Sitz, die für die umgewandelte Gesellschaft im Zuzugsmitgliedstaat vorgesehen sind
- Soweit einschlägig den Errichtungsakt der Gesellschaft im Zuzugsmitgliedstaat und, falls sie Gegenstand eines gesonderten Aktes ist, die Satzung
- Den vorgesehenen indikativen Zeitplan für die grenzüberschreitende Umwandlung
- Die Rechte, welche die umgewandelte Gesellschaft den mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschaftern und den Inhabern von anderen Wertpapieren als Anteilen gewährt, oder die für diese Personen vorgeschlagenen Maßnahmen
- Etwaige Sicherheiten, die den Gläubigern angeboten werden, wie Garantien oder Zusagen
- Etwaige besondere Vorteile, die den Mitgliedern der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines Kontrollorgans der Gesellschaft gewährt werden
- Angaben zu Förderungen oder Beihilfen, welche die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren in Österreich erhalten hat;
- Die Einzelheiten zum Angebot einer Barabfindung für Gesellschafter nach § 17 EU-UmgrG
- Die voraussichtlichen Auswirkungen der grenzüberschreitenden Umwandlung auf die Beschäftigung, insbesondere auf die in der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer, die Beschäftigungslage und die Beschäftigungsbedingungen
- Gegebenenfalls Angaben zu dem Verfahren, nach dem die Einzelheiten für die Beteiligung von Arbeitnehmern an der Festlegung ihrer Mitbestimmungsrechte in der umgewandelten Gesellschaft geregelt werden