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Dokument-ID: 1110287
2.5.3 Führung des Evidenzkontos
Das Evidenzkonto sollte sich aufgrund der Maßgeblichkeit der UGB-Bilanz auf die Steuerbilanz an der Gliederung gemäß UGB orientieren und sich auf die jeweiligen Eigenkapitalpositionen beziehen. Demnach sollten folgende Evidenz-Subkonten gebildet werden: