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Dokument-ID: 628131
1.6.2 Folgen einer fehlenden oder falschen Musterzeichnungserklärung
Obwohl zweifelhaft ist, ob das Vorliegen einer Musterzeichnungserklärung eine Eintragungsvoraussetzung ist oder ob es sich hierbei um eine selbstständige Verpflichtung handelt, die gesondert – notfalls durch die Festsetzung von Zwangsstrafen iSd § 24 FBG – durchgesetzt werden muss, werden in der Firmenbuchpraxis Eintragungen von organschaftlichen Vertretern mitunter von der Vorlage der Musterzeichnungserklärung abhängig gemacht.