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Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.8 Pflichtversicherung nach dem GSVG

Normale GSVG-Versicherung (§ 2 Abs 1 Z 3 GSVG)

Die Pflichtversicherung nach dem GSVG liegt immer dann vor, wenn keine ASVG-Versicherung gegeben ist und wenn der Beschäftigung ein Auftrag, ein Werkvertrag oder ein freier Dienstvertrag zugrundegelegt wird.

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