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Dokument-ID: 757811
3.6.10 Abwehr von Ansprüchen sowie Schadensminderungspflicht
Wenn Dritte gegen die Gesellschaft oder den Käufer als Gesellschafter vorgehen und der Käufer durch eine vom Verkäufer abgegebene Gewährleistungszusage geschützt ist, ist es üblich, dass der Käufer eine Benachrichtigungspflicht sowie Informationspflicht gegenüber dem Verkäufer besitzt, wenn er Zahlung vom Verkäufer verlangen will. Der Verkäufer soll die Möglichkeit erhalten, den Gang des Verfahrens zu beeinflussen.