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Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Die erforderlichen Schritte

Bei der Abberufung des unternehmensrechtlichen GmbH-Geschäftsführers ist abzuklären, ob dies durch Gesellschafterbeschluss erfolgen kann oder ob die Einbringung einer Abberufungsklage erforderlich ist, weil beispielsweise ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der über die absolute Stimmenmehrheit in der Generalversammlung verfügt, gegen seinen Willen aus wichtigem Grund abberufen werden soll.

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