© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1173955

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu errichten:

Dokument

Verzichtbar/Frist

Verschmelzungsplan

Nein, allenfalls können einige Angaben entfallen

Schlussbilanz

Die Schlussbilanz muss auf einen höchstens neun Monate vor der Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung liegenden Stichtag aufgestellt werden.

Verschmelzungsbericht

Wenn weder der Abschnitt für die Gesellschafter noch der Abschnitt für die Arbeitnehmer erforderlich ist, kann die Erstellung des Umwandlungsberichts gänzlich unterbleiben; im Übrigen siehe Kap 4.5.

Verschmelzungsprüfung

Die Umwandlungsprüfung ist nicht erforderlich, wenn

  • alle Gesellschafter der Gesellschaft schriftlich oder in der Niederschrift zur Gesellschafterversammlung darauf verzichtet haben oder
  • es sich um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter handelt.

Prüfung durch den Aufsichtsrat (so vorhanden)

Wenn

  • alle Gesellschafter der Gesellschaft schriftlich oder in der Niederschrift zur Gesellschafterversammlung darauf verzichtet haben oder
  • es sich um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter handelt,
  • ein Fall des § 220c AktG vorliegt;
  • es sich bei einer Verschmelzung iSd § 28 Abs 3 EU UmgrG bei einer beteiligten inländischen Gesellschaft um eine übertragende Gesellschaft handelt, so ist in dieser eine Prüfung durch den Aufsichtsrat nicht erforderlich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop