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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.10 Aushangpflichtige Gesetze

Mit 01.07.2017 trat auf Basis des Deregulierungsgesetzes 2017 BGBl I 2017/40 die Verpflichtung zur Auflage der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz in weiten Teilen außer Kraft. Lediglich in einzelne Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, im Konkreten, in die für Lenker geltenden arbeitszeitrechtlichen Vorschriften, muss weiterhin eine Einsichtsmöglichkeit bestehen.

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